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Kundenbetreuung Bestellung & Service

I. Geltungsbereich/Vertragsschluss Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. § 305b BGB bleibt unberührt. Der Vertrag kommt für die vereinbarte Laufzeit unter Berücksichtigung der monatlichen Bestellmenge zustande, sobald der Verlag die Bestellung bestätigt. 

II. Vertragslaufzeit Die Laufzeit des Abonnements beginnt nach der ersten bezahlten Lieferung. 

III. Kündigung und Reduzierungen Das Abonnement kann 3 Monate vor Ablauf des ersten Bezugsjahres durch Einschreiben gekündigt werden. Andernfalls verlängert es sich auf unbestimmte Zeit, Kündigungen sind dann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zulässig. Auflagenreduzierungen können aus technischen Gründen nur mit einer Frist von 2 Monaten ab Mitteilung durchgeführt werden. Ist aus einem triftigen Grund eine Reduzierung notwendig, so verlängert sich jeweils das Abonnement, bis die insgesamt bestellte Anzahl Exemplare abgenommen ist. Auflagenreduzierungen unterhalb der im Vertrag genannten Mindestmengen sind nicht möglich. Bei Nichterfüllung des Vertrages oder Nichtabnahme einer Sendung wird der Rechnungsbetrag zuzüglich Versandkosten für die ganze Vertragsdauer sofort fällig. Kündigungen und Reduzierungen bedürfen der Schriftform und werden vom Verlag zum Nachweis des rechtzeitigen Zugangs schriftlich bestätigt. 

IV. Ausstattung Der Verlag liefert dem Auftraggeber die Zeitschrift „Meine Apotheke“, bestehend aus dem allgemeinen Redaktionsteil und den 4 individuell dem Auftraggeber zur Verfügung stehenden Umschlagseiten. Davon ausgenommen ist die Titel platzierung „Meine Apotheke“ (bei „Meine Apotheke Exclusiv“) und das Verlagsimpressum, die feste Bestandteile der Zeitschrift sind. Sollten die vom Verlag benötigten Unterlagen für die individuellen Eigenseiten des Auftragsgebers nicht oder nicht rechtzeitig zum jeweiligen Redaktionsschluss vorliegen, so behält der Verlag sich vor, den jeweiligen Freiraum mit den Inhalten der vorherigen Ausgabe nach eigenem Ermessen zu gestalten. Wird dieser Termin durch den Auftraggeber nicht eingehalten, so hat er keinen Rechtsanspruch auf pünktliche Lieferung seiner Zeitung. 

V. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte Alle Nutzungsrechte, insbesondere die der weiteren Vervielfältigung und Verbreitung, bleiben alleine dem Verlag vorbehalten. Kein Teil der Zeitschrift darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden. 

VI. Preise Für Deutschland verstehen sich alle vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Herstellungskostenveränderungen behalten wir uns vor, die Bezugspreise nach Maßgabe der gestiegenen Herstellkosten anzugleichen, ohne dass dadurch die Abnahmeverpflichtung des Abonnenten erlischt. 

VII. Zahlung Die Regulierung erfolgt nach Warenerhalt im Einzugsermächtigungsverfahren ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug kann der Verlag Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Verlag auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Die Gebühren für die Einrichtung und die Erstgebühr für den Infopool sind zusammen mit der ersten Abozahlung fällig. 

VIII. Lieferung

  1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder vom Auftragnehmer bei Auftragsannahme angegeben.
  2. Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn – die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestim-mungszwecks verwendbar ist, – die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und – dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
  3. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
  4. Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
  5. Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  6. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stem-pelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbe-haltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
  7. Bei Abrufaufträgen ist der Auftraggeber zur Abnahme der gesamten dem Abrufauftrag zugrunde liegenden Menge verpflichtet. Die Abrufpflicht des Auftraggebers stellt eine Hauptpflicht dar. Bei fehlender anderweitiger Abrede gilt bei Abrufaufträgen eine Abnahmefrist von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Auftragsbestätigung. Ist die Abnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber eine Frist von zwei Wochen zur Abnahme der noch abzunehmenden Auftragsmenge zu setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist hat der Auftragnehmer die Wahl entweder Vorleistung des Kaufpreises zu verlangen und die Restmenge vollständig zu liefern oder nach § 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte des Auftragnehmers, wie das Recht auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

IX. Beanstandungen Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verlag nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. 

X. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet – für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und – für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden, auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.
  2. Der Auftragnehmer haftet ferner – bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen dürfen. Eine Haftung insoweit ist auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Der Auftragnehmer haftet schließlich – bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie – bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Vertriebssystems; die Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden.

XI. Verwahren Vorlagen, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind, pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Verlag nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

XII. Eigentum, Urheberrecht, Impressum Die vom Verlag zur Herstellung der Zeitschrift eingesetzten Filme und Daten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Verlages und werden nicht ausgeliefert, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden. Der Auftraggeber ist für seine individuell gestalteten Seiten als Mitherausgeber sowohl presserechtlich als auch nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verantwortlich. Für den allgemeinen Teil der Zeitung liegt die Verantwortung beim Verlag, dies wird sich in geeigneter Weise auf der Zeitschrift dargestellt. Der Auftraggeber wird Mitherausgeber der Zeitschrift, dies wird im Impressum ausgewiesen. 

XIII. Bundesdatenschutzgesetz Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Daten werden im Verlag gespeichert und maschinell verarbeitet. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz werden diese Daten nur zu dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck genutzt (gem. §§ 26 und 34 BDSG). 

XIV. Geltendes Recht Für diesen Vertrag und die einzelnen Lieferungen gilt das deutsche Recht. Das UN-Kaufrecht ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer seinen Sitz im Ausland hat. 

XV. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Köln. 

XVI. Erscheinen und Lieferung Die Zeitschrift erscheint einmal monatlich zu Beginn des Monats bzw. bei 14-tägiger Erscheinungsweise (nur „Meine Apotheke Klassik“) zusätzlich mit der B-Ausgabe zur Monatsmitte. Für eine Überschreitung der Lieferfrist ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich, falls diese durch eine vom Auftraggeber verlangte Abänderung des Auftrags oder durch Umstände verursacht ist, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. 

XVII. Infopool Die jährliche Gebühr für die obligatorische Teilnahme am Infopool wird am Anfang eines jeden Jahres erhoben. Für das erste Kalenderjahr wird die Teilnahmegebühr – je nach Startbeginn – anteilig erhoben. Hiermit ist die gesamte Pflege, Organisation und Unterhaltung des Infopools jeweils für das Kalenderjahr abgegolten. Der auftraggebende Apotheker nimmt zur Gestaltung seiner individuellen Seiten u.a. die Vorschläge des Infopools in Anspruch und erklärt im Gegenzug sein Einverständnis, dass seine eigenen Beiträge in das Angebot des Infopools zur Verwendung durch andere Abonnenten für deren individuelle Seiten aufgenommen werden können.

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