VII. Zahlung Die Regulierung erfolgt nach Warenerhalt im Einzugsermächtigungsverfahren ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug kann der Verlag Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Verlag auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Die Gebühren für die Einrichtung und die Erstgebühr für den Infopool sind zusammen mit der ersten Abozahlung fällig.
IX. Beanstandungen Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verlag nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten.
XI. Verwahren Vorlagen, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind, pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Verlag nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
XVI. Erscheinen und Lieferung Die Zeitschrift erscheint einmal monatlich zu Beginn des Monats bzw. bei 14-tägiger Erscheinungsweise (nur „Meine Apotheke Klassik“) zusätzlich mit der B-Ausgabe zur Monatsmitte. Für eine Überschreitung der Lieferfrist ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich, falls diese durch eine vom Auftraggeber verlangte Abänderung des Auftrags oder durch Umstände verursacht ist, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
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