I. Geltungsbereich/Vertragsschluss Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. § 305b BGB bleibt unberührt. II. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit Der Vertrag kommt für die in der Bestellung angegebene Laufzeit zustande, sobald der Verlag die Bestellung bestätigt. Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus der Anzahl der bestellten Ausgaben und der bestellten Monatsmenge. III. Kündigung und Reduzierungen Das Abonnement kann jeweils 3 Monate vor Ablauf des Bezugsjahres schriftlich gekündigt werden. Andernfalls verlängert es sich jeweils um ein weiteres Jahr. Auflagenreduzierungen unterhalb der im Vertrag genannten Mindestmengen sind nicht möglich. Sonstige Auflagenreduzierungen können nur mit einer Frist von 2 Monaten ab schriftlicher Mitteilung durchgeführt werden. Ist eine Auflagenreduzierung gewünscht, so verlängert sich jeweils das Abonnement, bis die insgesamt ursprünglich bestellte Anzahl Exemplare abgenommen ist. Bei Nichterfüllung des Vertrages oder Nichtabnahme einer Sendung wird der Rechnungsbetrag für die gesamte Vertragslaufzeit sofort fällig. IV. Preise
X. Verjährung Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern IX. und X.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer X.2. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat. XI.Handelsbrauch Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde. XII.Archivierung Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. XIII. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z.B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt insoweit den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei. XIV. Datenschutz Sämtliche vom Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden vom Auftragnehmer ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses vonnöten sind, werden – etwa zur Zustellung von Waren an die vom Auftraggeber angegebene Adresse – ausschließlich zur Abwicklung der mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge erhoben und verwendet und dürfen zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung herangezogen werden, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. XV. Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.