II. Kündigung und Reduzierungen Das Abonnement kann jeweils 3 Monate vor Ablauf des Bezugsjahres schriftlich gekündigt werden. Andernfalls verlängert es sich jeweils um ein weiteres Jahr. Auflagenreduzierungen unterhalb der im Vertrag genannten Mindestmengen sind nicht möglich. Sonstige Auflagenreduzierungen können nur mit einer Frist von 2 Monaten ab schriftlicher Mitteilung durchgeführt werden. Ist eine Auflagenreduzierung gewünscht, so verlängert sich jeweils das Abonnement, bis die insgesamt ursprünglich bestellte Anzahl Exemplare abgenommen ist. Bei Nichterfüllung des Vertrages oder Nichtabnahme einer Sendung wird der Rechnungsbetrag für die gesamte Vertragslaufzeit sofort fällig. III. Ausstattung Der Verlag liefert dem Auftraggeber die Zeitschrift „Ratgeber aus Ihrer Apotheke“, bestehend aus dem allgemeinen Redaktionsteil und den 4 individuell dem Auftraggeber zur Verfügung stehenden Umschlagseiten. Von der individuellen Gestaltung ausgenommen sind die Titelplatzierung „Ratgeber aus Ihrer ….-Apotheke“ und das Verlagsimpressum, die feste Bestandteile der Zeitschrift sind. Sollten die vom Verlag benötigten Unterlagen für die individuellen Eigenseiten des Auftragsgebers nicht oder nicht rechtzeitig (entsprechend dem geltenden Terminplan) zum jeweiligen Redaktionsschluss vorliegen, so behält der Verlag sich vor, den jeweiligen Freiraum mit den Inhalten der vorherigen Ausgabe nach eigenem Ermessen zu gestalten. Wird der Terminplan durch den Auftraggeber nicht eingehalten, so hat er keinen Anspruch auf pünktliche Lieferung seiner Zeitung. Ist es dem Verlag nicht möglich, die Zeitung herzustellen und auszuliefern, weil die dazu benötigten Unterlagen durch den Auftraggeber nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, so ist der Verlag dazu berechtigt, dem Auftraggeber Kosten in Höhe von 50 % des monatlichen Rechnungsbetrages in Rechnung zu stellen. IV. Urheberrechte Alle Nutzungsrechte, insbesondere die der weiteren Vervielfältigung und Verbreitung, bleiben alleine dem Verlag vorbehalten. Kein Teil der Zeitschrift darf ohne ausdrückliche schriftliche und vorherige Zustimmung des Verlages in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden. V. Preise Für Deutschland verstehen sich alle vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Herstellungskostenveränderungen behalten wir uns vor, die Bezugspreise nach Maßgabe der gestiegenen Herstellkosten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ankündigungsfrist anzugleichen, ohne dass dadurch die Abnahmeverpflichtung des Abonnenten erlischt. Bei Auflagenverringerungen durch den Auftraggeber ist der Verlag dazu berechtigt, die Bezugspreise entsprechend der jeweils gültigen Preisliste anzupassen. VI. ZahlungDie Zahlung erfolgt nach Warenerhalt im Einzugsermächtigungsverfahren ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug kann der Verlag Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Verlag auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. VII. Lieferung Den Versand nimmt der Verlag für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Verlag ausdrücklich bestätigt werden. Gerät der Verlag mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. VIII. Haushaltszustellung Wird die Haushaltszustellung durch den Verlag organisiert, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Haushalte durch Briefkasteneinwurf. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur ein Exemplar eingeworfen. In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient. Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare Aufkleber). Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbebetriebe, Büros, Geschäfte, Heime, Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. IX. Gewährleistung Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Aufl age können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Etwaige Reklamationen über eine nicht vertragsgemäße Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 7 Tagen beim Verlag vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt werden können. Bei begründeten Beanstandungen ist das Verteilerunternehmen zur der Nachbesserung berechtigt. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistungen. Insbesondere berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren nicht belieferten Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilerbezirken befinden, nicht zum Abzug von der Rechnung. Bei begründeten Beanstandungen und Verschulden des Verlages wird die Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen einzelnen Verteilerbezirkes gutgeschrieben. Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich mehr als 10 Prozent der angestrebten Abdeckungsquote nicht verteilt wurden, so steht dem Auftraggeber das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweilige Zustellgebiet zu. Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der Verteilerleistung als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. X. Haftung